Vorsorge für den Krisenfall

Krisenpass

Eine einfach zu handhabende Form der Vorsorge ist der Krisenpass, in den wichtige Informationen für Psychiater bzw. Kliniken eingetragen werden können. Er kann von jedem verwendet werden, der befürchtet, in eine akute psychische Krise zu geraten.
Aufgrund seines kompakten Formats – zusammengefaltet etwa 7,4 ×10 cm – kann der Krisenpass in die Brieftasche, den Geldbeutel oder die Handtasche gesteckt werden.
Der Krisenpass ersetzt zwar nicht ein ausführliches Vorsorgedokument. Aber er hat zwei große Vorteile: Er ist mit geringem zeitlichen Aufwand auszufüllen, und man kann ihn immer bei sich tragen. Die Informationen, die er enthält, können sehr hilfreich sein, wenn der Betroffene nicht ansprechbar ist.
Bindend im strengen Sinne sind die Angaben auf dem Krisenpass nicht. Sie müssen aber zumindest als Behandlungswünsche berücksichtigt werden, und solche Wünsche haben ein gewisses Gewicht: sie müssen zumindest berücksichtigt werden.
Der Krisenpass kann hier als PDF heruntergeladen werden.
Oder: Sie können die gedruckte Version aus stabilem Papier bei uns anfordern. Ein bis zwei Exemplare versenden wir kostenfrei. Für größere Stückzahlen fragen Sie bitte bei uns an. Gegen eine kleine Spende senden wir Ihnen diese gerne zu.


Psychiatrische Patientenverfügung

Fast alle Patientenverfügungen, die man im Internet oder in gedruckter Form findet, beziehen sich auf das Lebensende; sie eignen sich nicht für psychische Krisen.
Die Mustervorlage der Münchener Patientenverfügung bezieht sich speziell auf die psychiatrische Behandlung.
Das Formular mit Erläuterungen zum Herunterladen finden Sie auf der Website von Rudolf Winzen: Wegweiser Rechtliche Betreuung.


Behandlungsvereinbarung

Ein Psychiatrie-Erfahrener weiß in der Regel, welche Behandlung ihm guttut und welche nicht. Er kann dann mit den Ärzten "seiner" Klinik eine Vereinbarung treffen darüber, wie er im Fall des Falles behandelt werden soll. Patient und Arzt setzen sich rechtzeitig vor einer Krise zusammen, besprechen den Willen und die Wünsche des Patienten und legen das vereinbarte schriftlich nieder in der Behandlungsvereinbarung. Das ist natürlich nur sinnvoll, wenn ein Vertrauensverhältnis besteht zwischen dem Patienten und den Ärzten. Leider bietet nicht jede Klinik eine solche Behandlungsvereinbarung an. Fragen Sie Ihre Klinik!
Ein Beispiel hierfür ist die Bielefelder Behandlungsvereinbarung.


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